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   BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 90/08   

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https://dejure.org/2009,3571
BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 90/08 (https://dejure.org/2009,3571)
BAG, Entscheidung vom 22.04.2009 - 3 AZB 90/08 (https://dejure.org/2009,3571)
BAG, Entscheidung vom 22. April 2009 - 3 AZB 90/08 (https://dejure.org/2009,3571)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung des Krankengelds bei Prüfung der Prozesskostenhilfeberechtigung

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1b; ; SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 1; ; SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 2; ; SGB V § 47; ; SGB V § 47b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung des Krankengelds bei Prüfung der Prozesskostenhilfeberechtigung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erwerbstätigenfreibetrag bei Bezug von Krankengeld im Rahmen der Beantragung von Prozesskostenhilfe ? Nur dann zu berücksichtigen, wenn auf Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer beruhend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 1828
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2006 - 2 Ta 25/06

    Prozesskostenhilfe: Anspruch auf Erwerbstätigenfreibetrag; Ratenzahlung

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 90/08
    Krankengeld werde nicht für die Tätigkeit gezahlt, sondern weil der Antragsteller nicht in der Lage sei, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen (übereinstimmend bereits LAG Baden-Württemberg 27. Juni 2007 - 9 Ta 8/07 - zu B II der Gründe; LAG Berlin-Brandenburg 17. Juli 2008 - 21 Ta 1105/08 - zu II 2 a bb der Gründe; sowie wohl auch LAG RheinlandPfalz 21.März 2006 - 2 Ta 25/06 - zu II der Gründe; differenzierend jedoch LAG Köln 24. August 1999 - 11 Ta 322/98 -).

    Er soll pauschaliert die erhöhten Aufwendungen ausgleichen, die einem aktiv im Arbeitsleben stehenden Arbeitnehmer entstehen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 21. März 2006 - 2 Ta 25/06 - zu II der Gründe).

  • BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 55/08

    Neufestsetzung von Eigenleistungen bei Prozesskostenhilfe - Umfang -

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 90/08
    Das ist hier der Fall, obwohl sie lediglich formlos mitgeteilt wurde (vgl. BAG 25. November 2008 - 3 AZB 55/08 - zu II 1 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 9 Ta 8/07

    Prozesskostenhilfe - keine Berücksichtigung von Krankengeld als Einkommen nach §

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 90/08
    Krankengeld werde nicht für die Tätigkeit gezahlt, sondern weil der Antragsteller nicht in der Lage sei, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen (übereinstimmend bereits LAG Baden-Württemberg 27. Juni 2007 - 9 Ta 8/07 - zu B II der Gründe; LAG Berlin-Brandenburg 17. Juli 2008 - 21 Ta 1105/08 - zu II 2 a bb der Gründe; sowie wohl auch LAG RheinlandPfalz 21.März 2006 - 2 Ta 25/06 - zu II der Gründe; differenzierend jedoch LAG Köln 24. August 1999 - 11 Ta 322/98 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - 21 Ta 1105/08

    maßgeblicher Zeitpunkt für die Einkommens- und Vermögensverhältnisse; keine

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 90/08
    Krankengeld werde nicht für die Tätigkeit gezahlt, sondern weil der Antragsteller nicht in der Lage sei, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen (übereinstimmend bereits LAG Baden-Württemberg 27. Juni 2007 - 9 Ta 8/07 - zu B II der Gründe; LAG Berlin-Brandenburg 17. Juli 2008 - 21 Ta 1105/08 - zu II 2 a bb der Gründe; sowie wohl auch LAG RheinlandPfalz 21.März 2006 - 2 Ta 25/06 - zu II der Gründe; differenzierend jedoch LAG Köln 24. August 1999 - 11 Ta 322/98 -).
  • LAG Niedersachsen, 30.09.2008 - 3 Ta 376/08
    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 90/08
    Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 30. September 2008 - 3 Ta 376/08 - aufgehoben.
  • LAG Köln, 24.08.1999 - 11 Ta 322/98

    Prozesskostenhilfe; Erwerbstätigenfreibetrag

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 90/08
    Krankengeld werde nicht für die Tätigkeit gezahlt, sondern weil der Antragsteller nicht in der Lage sei, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen (übereinstimmend bereits LAG Baden-Württemberg 27. Juni 2007 - 9 Ta 8/07 - zu B II der Gründe; LAG Berlin-Brandenburg 17. Juli 2008 - 21 Ta 1105/08 - zu II 2 a bb der Gründe; sowie wohl auch LAG RheinlandPfalz 21.März 2006 - 2 Ta 25/06 - zu II der Gründe; differenzierend jedoch LAG Köln 24. August 1999 - 11 Ta 322/98 -).
  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Krankengeld -

    Soweit das BAG im Rahmen des § 115 ZPO zu einer anderen Wertung gelangt (BAG Beschluss vom 22.4.2009 - 3 AZB 90/08), unterliegt diese sachlichen Unterschieden zwischen dem prozessualen und materiellen Fürsorgerecht und gebietet keine Übertragung auf die Leistungsgewährung nach dem Grundsicherungsrecht für Arbeitsuchende.
  • LAG Sachsen, 06.07.2017 - 4 Ta 162/16

    Erwerbstätigenfreibetrag bei der Prozesskostenhilfe; Versagung der

    In diesem Fall hat das Krankengeld keinen Bezug zur Erwerbstätigkeit und damit zum Erwerbseinkommen (vgl. BAG, 22.04.2009, 3 AZB 90/08, Juris, Rn. 6 f.).

    Das Gesetz geht davon aus, dass derartige Aufwendungen solange anfallen, wie der Prozesskostenhilfeantragsteller im Erwerbsleben steht (vgl. BAG, 22.04.2009, 3 AZB 90/08, Juris, Rn. 8 f.).

    Dem hat sich auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 22.04.2009 - 3 AZB 90/08 - zitiert in Juris) im Ergebnis angeschlossen und in seiner Entscheidung vom 15.12.2016 - 8 AZB 35/16 - klargestellt, dass bei dem Abzug des Erwerbstätigenfreibetrages gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 b ZPO nicht darauf ankommt, ob nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ein neues Arbeitsverhältnis begründet worden ist.

    Vielmehr ist der Entscheidung zu entnehmen, dass neben der Berechnungsgrundlage auch ein Bezug zur Erwerbstätigkeit gegeben sein muss (vgl. BAG 22.04.2009 - 3 AZB 90/08 - Rn. 7, letzter Satz).

    Dabei geht es um nicht näher spezifizierbare und damit zu pauschalierende Aufwendungen, für die das Gesetz davon ausgeht, dass sie solange anfallen, wie der Prozesskostenhilfeantragsteller im Erwerbsleben steht (BAG 22.04.2009 - 3 AZB 90/08 - Rn. 9 m. w. N.).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in dem genannten Beschluss unter Bezugnahme auf die Systematik des Krankengeldrechts angenommen hat, solange der Arbeitnehmer Krankengeld erhalte, das sich nach § 47 SGB V anhand seines Einkommens berechne, müsse davon ausgegangen werden, dass er aktiv im Erwerbsleben stehe (BAG 22.04.2009 - 3 AZB 90/08 - Rn. 9), ist dies begrenzt auf die Fälle zu verstehen, in denen ein Arbeitsverhältnis besteht.

  • LAG Hessen, 26.05.2020 - 14 Ta 26/20

    1. Erhält der Prozesskostenhilfe begehrende Antragsteller Krankengeld, das

    Erhält der Prozesskostenhilfe begehrende Antragsteller Krankengeld, das anstelle von Arbeitsentgelt gezahlt wird und der Höhe nach als Anteil vom Arbeitsentgelt berechnet wird, ist dies als Erwerbseinkommen zu betrachten und der Erwerbstätigenfreibetrag abzusetzen (BAG 22. April 2009 - 3 AZB 90/08 - Juris).

    Wird das Krankengeld hingegen während der Arbeitslosigkeit gezahlt, kommt eine Berücksichtigung des Erwerbstätigenfreibetrags nicht in Betracht (BAG 22. April 2009 - 3 AZB 90/08 - Juris; LAG Schleswig-Holstein 16. Oktober 2015 -1 Ta 161/15 - Juris).

    a) Erhält der Prozesskostenhilfe begehrende Antragsteller Krankengeld, das anstelle von Arbeitsentgelt gezahlt wird und der Höhe nach als Anteil vom Arbeitsentgelt berechnet wird, ist dies als Erwerbseinkommen zu betrachten und der Erwerbstätigenfreibetrag abzusetzen ( BAG 22. April 2009 - 3 AZB 90/08 - Juris ) .

    Wird das Krankengeld hingegen während der Arbeitslosigkeit gezahlt, kommt eine Berücksichtigung des Erwerbstätigenfreibetrags nicht in Betracht ( BAG 22. April 2009 - 3 AZB 90/08 - Juris; LAG Schleswig-Holstein 16. Oktober 2015 -1 Ta 161/15 - Juris) .

    Diese Unterscheidung entspricht dem Zweck des Erwerbstätigenfreibetrags, der pauschaliert die erhöhten Aufwendungen ausgleichen soll, die einem aktiv im Arbeitsleben stehenden Arbeitnehmer entstehen ( BAG 22. April 2009 - 3 AZB 90/08 -.

    Es geht dabei gerade nicht um konkrete Kosten, da diese ohnehin gem. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1a ZPO i.V.m. § 82 Abs. 2 SGB XII als "mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben" geltend gemacht werden können, solange sie tatsächlich anfallen ( BAG 22. April 2009 - 3 AZB 90/08 - Juris ) .

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2009 - 3 Ta 653/09

    Erwerbstätigenfreibetrag bei Bezug von Krankengeld im Rahmen der

    Der Erwerbstätigenfreibetrag gem. § 115 Abs. 1 S. 3 Ziffer 1 b ZPO ist auch zu berücksichtigen, wenn Krankengeld dem Antragsteller im bestehenden Arbeitsverhältnis anstelle von Arbeitsentgelt gezahlt wird, § 44 Abs. 1 SGB V (vgl. BAG v. 22.04.2009 - 3 AZB 90/08).

    Besteht ein Arbeitsverhältnis hingegen nicht bzw. nicht mehr, so ist dieses nicht als ein den Freibetrag rechtfertigendes Erwerbseinkommen zu berücksichtigen (vgl. BAG v. 22.04.2009 - 3 AZB 90/08, juris).

    Solche fallen solange an, als der Antragsteller im Erwerbsleben steht (vgl. BAG v. 22.04.2009 - 3 AZB 90/08).

  • LAG Hamm, 11.07.2016 - 14 Ta 144/16

    Erwerbstätigenfreibetrag; Krankengeld; Prozesskostenhilfe

    In diesem Fall hat das Krankengeld keinen Bezug zur Erwerbstätigkeit und damit zum Erwerbseinkommen (vgl. BAG, 22. April 2009, 3 AZB 90/08, juris, Rn. 6 f.).

    Das Gesetz geht davon aus, dass derartige Aufwendungen solange anfallen, wie der Prozesskostenhilfeantragsteller im Erwerbsleben steht (vgl. BAG, 22. April 2009, 3 AZB 90/08, juris, Rn. 8 f.).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.10.2010 - L 3 AS 5594/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Krankengeld -

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 22.04.2009 - 3 AZB 90/08 - in juris) sei der Erwerbstätigenfreibetrag nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1b Zivilprozessordnung (ZPO) bei Krankengeld, das anstelle von Arbeitsentgelt gezahlt und der Höhe nach als Anteil vom Arbeitsentgelt berechnet werde, in Abzug zu bringen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.10.2015 - 1 Ta 161/15

    Prozesskostenhilfe, Ratenzahlungsanordnung, Ratenzahlung, Höhe der, Abänderung,

    Er bleibt unberücksichtigt, wenn das Krankengeld aus dem Arbeitslosengeld 1 berechnet worden ist (wie: BAG v. 22.4.2009 - 3 AZB 90/08).

    Nach der aufgezeigten Systematik des Krankengeldrechts muss davon solange ausgegangen werden, wie der Arbeitnehmer Krankengeld erhält, das sich nach § 47 SGB V anhand seine Einkommens berechnet (BAG, Beschl. v. 22.04.2009 - 3 AZB 90/08 - Juris, Rn 8 und 9).

  • LSG Thüringen, 15.02.2022 - L 1 SV 219/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Ermittlung des

    Vielmehr geht es um nicht näher spezifizierbare und damit zu pauschalierende Aufwendungen (vgl. BAG, Beschl. v. 22. April 2009 - 3 AZB 90/08 -, juris Rn. 9; Reichling, in: BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, Stand: 1. Dez. 2021, § 115 Rn. 29).

    Nur im ersten Fall geht das Gesetz davon aus, dass der Prozesskostenhilfeantragsteller im Erwerbsleben steht und deshalb nicht näher spezifizierbare und damit zu pauschalierende Aufwendungen entstehen (vgl. BAG, Beschl. v. 22. April 2009 - 3 AZB 90/08 -, juris Rn. 9).

  • LSG Thüringen, 15.02.2022 - L 1 SV 291/21
    Vielmehr geht es um nicht näher spezifizierbare und damit zu pauschalierende Aufwendungen (vgl. BAG, Beschl. v. 22. April 2009 - 3 AZB 90/08 -, juris Rn. 9; Reichling, in: BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, Stand: 1. Dez. 2021, § 115 Rn. 29).

    Nur im ersten Fall geht das Gesetz davon aus, dass der Prozesskostenhilfeantragsteller im Erwerbsleben steht und deshalb nicht näher spezifizierbare und damit zu pauschalierende Aufwendungen entstehen (vgl. BAG, Beschl. v. 22. April 2009 - 3 AZB 90/08 -, juris Rn. 9).

  • SG Gotha, 27.01.2021 - S 14 SO 1610/19
    Vielmehr geht es um nicht näher spezifizierbare und damit zu pauschalierende Aufwendungen (vgl. BAG, Beschl. v. 22. April 2009 - 3 AZB 90/08 -, juris Rn. 9; Reichling, in: BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, Stand: 1. Dez. 2021, § 115 Rn. 29).

    Nur im ersten Fall geht das Gesetz davon aus, dass der Prozesskostenhilfeantragsteller im Erwerbsleben steht und deshalb nicht näher spezifizierbare und damit zu pauschalierende Aufwendungen entstehen (vgl. BAG, Beschl. v. 22. April 2009 - 3 AZB 90/08 -, juris Rn. 9).

  • LAG Köln, 29.11.2011 - 1 Ta 289/11

    Erwerbstätigkeit einer Auszubildenden bei der Prozesskostenhilfe

  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2011 - L 5 AS 364/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der aufschiebenden Wirkung -

  • LAG Hamm, 19.06.2017 - 5 Ta 261/17

    Berechnung des einzusetzenden Einkommens im Rahmen der Prozesskostenhilfe bei

  • LAG Köln, 20.10.2014 - 1 Ta 324/14

    Ermittlung des maßgeblichen Einkommens für die Prozesskostenhilfe bei Bezug von

  • LAG Nürnberg, 15.02.2019 - 2 Ta 10/19

    Prozesskostenhilfe - Erwerbstätigenfreibetrag - Krankengeld

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2011 - 11 Ta 265/11

    Prozesskostenhilfe - Erwerbstätigenfreibetrag - Krankengeldbezug

  • LAG Sachsen-Anhalt, 25.06.2010 - 2 Ta 91/10

    Prozesskostenhilfe - Fahrtkosten zur Arbeit

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2021 - L 18 AL 27/21

    Prozesskostenhilfe - Entgeltaussichten - Insolvenzgeld - Insolvenzereignis

  • SG Stade, 04.05.2010 - S 17 AS 455/09

    Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf der Lohnfortzahlung während

  • OVG Sachsen, 28.11.2019 - 5 A 1187/17

    Zeitpunkt der Änderung einer Prozesskostenhilfebewilligung; verschlechterte

  • LAG Bremen, 28.08.2023 - 1 Ta 19/23

    Differenzierte Betrachtung des Krankengeldbezugs bei der Festsetzung der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 17 Ta 2114/11

    Prozesskostenhilfe - Erwerbstätigenfreibetrag bei bezahlter Freistellung von der

  • LAG Köln, 16.08.2010 - 11 Ta 101/10

    Nachprüfungsverfahren zur Prozesskostenhilfe bei Verlust des Arbeitsplatzes

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.05.2014 - 6 Ta 73/14

    Prozesskostenhilfe, Ratenzahlungsanordnung, Freibetrag für Erwerbstätige,

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